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Berlin ab Mittwoch sind Konzerte unter freiem Himmel erlaubt

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Berlin ab Freitag vor Pfingsten dürfen die Außenbereiche der Gaststätten öffnen

Berlin. Am Freitag wurde es konkret, der Berliner Senat beschloss Lockerungen ab Mittwoch – wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin unter 100 bleibt.

Kultur
Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser und andere Kulturveranstaltungsstätten dürfen für Veranstaltungen im Freien wieder öffnen. Dabei gilt eine Obergrenze von 250 Personen. Verpflichtend sind fest zugewiesene Sitzplätze – oder ein negatives Testergebnis, wo das nicht so ist. Wenn die Bundes-Notbremse nicht mehr greift, dürfen außerdem Museen und Gedenkstätten wieder öffnen – ebenfalls mit Auflagen wie Abstandsregeln und Testnachweis.

Tourismus
Touristische Angebote im Freien sollen in Berlin grundsätzlich wieder möglich sein. Das gilt zum Beispiel für Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Negativtest und vorheriger Terminbuchung für einen festen Zeitraum.

Alkohol
Alkoholische Getränke dürfen in Berlin künftig zwischen 23 und 5 Uhr nicht ausgeschenkt oder verkauft werden. Bisher galt das ab 22 Uhr.

Sport
Für bis zu zehn Personen ist künftig auch Sport in Gruppen wieder erlaubt – allerdings müssen die Freizeitsportler ein negatives Testergebnis nachweisen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind schulpflichtige Kinder.

Baden gehen
Der Senat beschloss, dass die Frei- und Sommerbäder bei weiterhin niedrigen Inzidenzzahlen ab dem 21. Mai unter Hygieneauflagen geöffnet werden dürfen. Nach aktuellem Stand werden 11 Bäder damit bereits vor Pfingsten öffnen.

Dafür würden die Bäder auf das „bewährte System mit den Zeitfenstern“ zurückgreifen, hieß es. Die Bezahlung soll online über EC-Karten oder Kreditkarten erfolgen. Ein verpflichtender negativer Coronatest ist Voraussetzung. Grundlage für die Genehmigung soll das Nutzungs- und Hygienekonzept sein, das alle Betreiber vorlegen müssen.

Außengastronomie
Hier gibt es eine Ausnahme, denn in Absprache mit Brandenburg gilt die neue Regelung erst ab Freitag vor Pfingsten (21. Mai). Gaststätten und auch Kantinen dürfen dann wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Pizza oder Berliner Weiße auf der Außenterrasse sind wieder erlaubt – allerdings nur für Gäste mit negativem Testergebnis, Genesene oder Menschen mit vollständigem Impfschutz.

Hotels
Zu Übernachtungsmöglichkeiten in den Berliner Hotels hat der Senat noch keine positive Entscheidung getroffen. Aus Sicht des Regierenden Bürgermeisters ist der Zeitpunkt für diesen Schritt noch nicht gekommen. Eine Chance dafür sehe er ab Mitte Juni, sagte Müller nach der Senatssitzung am Dienstag.

Ausgangsbeschränkungen
Die mit der Bundes-Notbremse festgelegten strengen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, nach denen es zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr in der Regel verboten ist, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen, sind ab Mittwoch aufgehoben. Es gilt für den gesamten Tag, dass sich im Freien maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.

Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. In Innenräumen dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen, die Regel gilt ebenfalls für den gesamten Tag. Das Besuchsverbot für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr gilt nicht mehr.

 

dpa/eventnews.berlin, Foto: Berlin ab Mittwoch sind Konzerte unter freiem Himmel erlaubt © IStock