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Es darf wieder getanzt werden!

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Alle ADTV-Tanzschulen ab Mitte Juni wieder in Betrieb

Ausreichend Abstand ist zwingend für die Wiederaufnahme von Tanzunterricht.

Berlin- Alle ADTV-Tanzschulen in Deutschland dürfen ab Mitte Juni wieder öffnen, allerdings mit erheblichen Auflagen und Einschränkungen. So müssen sie strikte Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, sowie die Kurse nur sukzessive wiederbeginnen – zuerst Erwachsene in „Haus- bzw. Hygienegemeinschaften“, nach und nach dann auch Jugendliche und Kinder. Einzeltänze – z.B. das extrem beliebte „LineDance“ – sind weniger problematisch, raumgreifende Paartänze wie Quickstep oder Wiener Walzer gehen noch nicht. Tänze am Platz wie Rumba, Cha Cha Cha oder Discofox sind innerhalb der vorgegebenen Abstandsflächen möglich.

 

„Das Schlimmste ist vorbei. Der erste Schritt ist getan, aber es müssen noch viele weitere folgen“, sagt der Präsident des Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverbandes e.V., Jürgen Ball. „Allerdings sind viele unserer Kollegen nur knapp an einer Insolvenz oder Arbeitslosigkeit vorbeigeschrammt.“

 

Dass viele Kundinnen und Kunden den Tanzschulen die Treue bewahrt haben, hätte die Betriebe einigermaßen über Wasser gehalten. Dafür dankte der ADTV-Präsident ganz besonders. Viele ADTV-Tanzschulen seien auch sehr kreativ gewesen und hätten mit ihren Online-Angeboten ihrer Klientel einen gewissen Ersatz für die ausgefallenen Stunden geboten.

 

Auch das Medieninteresse sei groß gewesen, in nahezu allen Tanzschulstandorten hätten Presse, Funk und Fernsehen berichtet. Viele Tanzschulen hatten ihre Nöte publikumswirksam im Freien tänzerisch demonstriert. „Leider kann sich die Politik nicht so recht entscheiden, wo sie Tanzschulen einordnen soll“, so Jürgen Ball. „Wir selbst verstehen uns als Bildungseinrichtung, gehören aber auch zur Kulturwirtschaft. Diese Zwitterrolle hat uns zu einer nahezu vergessenen Branche degradiert.“

 

 

Allgemeiner Deutscher Tanzlehrer-Verband e. V. (ADTV, 05.06.2020, Foto:  Es darf wieder getanzt werden!